Wir bilden uns weiter
Unsere Zertifikate
Um unsere Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern und unser Leistungsportfolio der Nachfrage am Markt anzupassen, bilden wir uns alle zusammen stetig fort und erlangen neue Zertifizierungen als Unternehmen.
Direkte Mitarbeiterqualifikationen





Zu den Grundlagenschulungen, die alle unsere Mitarbeiter durchlaufen, gehören:
Direkte Mitarbeiterqualifikationen
Zu den Grundlagenschulungen, die alle unsere Mitarbeiter durchlaufen, gehören:
Fahrerlaubnisscheine für:
- Hebe- / Hubarbeitsbühnen
- Flurförderfahrzeuge / Gabelstapler
- Krane
Grundlagenschulungen:
- Verschraubungsmonteuer zur Montage von Schraubverbindungen in druckbeaufschlagten Systemen im kritischen Einsatz
- Brandschutzhelfer
- Ersthelfer
- Benutzung von PSAgA
- Höhenretter mit PSAgA
- Dübeltechnik
- Ladungssicherung
- Jahressicherheitsunterweisung
- Arbeitsmedizinische Untersuchungen
Darüber hinaus haben wir einzelne Mitarbeiter, die in den untenstehenden Themen spezialisierte Schulungen absolviert haben und uns ermöglicht, die entsprechenden Leistungen unseren Kunden anzubieten:
Spezielle Mitarbeiterqualifikationen:
DVS-IIW/EWF Internationaler Schweißfachmann:
Ein Schweißfachmann, auch bekannt als International Welding Specialist (IWS), ist eine qualifizierte Schweißaufsichtsperson gemäß DIN EN ISO 14731. In einem Stahlbauunternehmen übernimmt er eine zentrale Rolle in der Planung, Überwachung und Qualitätssicherung von Schweißarbeiten.
Zu seinen Aufgaben gehören die Auswahl geeigneter Werkstoffe und Schweißverfahren, die Erstellung von Schweißanweisungen, die Überwachung der Schweißdurchführung sowie die Durchführung von Schweißnahtprüfungen. Er sorgt dafür, dass alle Arbeiten den geltenden Normen und Sicherheitsvorschriften entsprechen und dokumentiert alle relevanten Prozesse. Durch seine Expertise gewährleistet er die Qualität und Sicherheit der gefertigten Stahlkonstruktionen.
Die Qualifikation zum Schweißfachmann erfolgt nach internationalen Standards und ist in vielen Ländern anerkannt. Sie ist insbesondere für Unternehmen von Bedeutung, die nach DIN EN 1090 zertifiziert sind, da sie die Anforderungen an die Werkseigene Produktionskontrolle erfüllen müssen. Ein Schweißfachmann ist somit unverzichtbar für die erfolgreiche Umsetzung anspruchsvoller Stahlbauprojekte.
Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren:
Eine befähigte Person zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren ist eine qualifizierte Fachkraft, die gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1203) über die erforderlichen Kenntnisse verfügt, um diese Anlagen sicherheits- und funktionsgerecht zu prüfen.
Im Unternehmen übernimmt diese Person eine zentrale Rolle bei der regelmäßigen Überprüfung von mechanischen und elektrischen Komponenten von Toren, Türen und Fenstern. Sie stellt sicher, dass alle sicherheitsrelevanten Funktionen, wie etwa Notstoppvorrichtungen, Quetsch- und Scherstellen sowie die Betriebskraft, gemäß den geltenden Normen (z. B. DIN EN 12453, DIN EN 16005) und Vorschriften (z. B. ASR A1.6, ASR A1.7) geprüft werden. Dabei berücksichtigt sie auch die Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens, um individuelle Prüfintervalle festzulegen.
Die befähigte Person dokumentiert sämtliche Prüfungen und erstellt Prüfprotokolle, die als Nachweis für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen dienen. Durch ihre Tätigkeit trägt sie maßgeblich zur Unfallverhütung und zur Gewährleistung eines sicheren Betriebsablaufs bei.
Diese Qualifikation ist insbesondere für Unternehmen von Bedeutung, die kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore betreiben, da sie gesetzlich verpflichtet sind, diese regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen zu lassen.
Regalanlagen prüfen- Regalinspekteur:
Ein Regalinspekteur ist eine speziell qualifizierte Fachkraft, die gemäß der DIN EN 15635 und der DGUV Information 208-061 (ehemals DGUV Regel 108-007) für die regelmäßige Prüfung von Regalanlagen verantwortlich ist. Im Unternehmen übernimmt er eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung der Betriebssicherheit von Lagereinrichtungen.
Zu seinen Aufgaben gehört die jährliche Inspektion von Regalsystemen wie Paletten-, Fachboden-, Kragarm-, Einfahr- und Durchlaufregalen. Dabei überprüft er die Regale auf strukturelle Integrität, ordnungsgemäße Montage und Einhaltung der Hersteller- sowie Sicherheitsvorgaben. Er identifiziert Schäden wie Verformungen, Risse oder fehlende Bauteile und dokumentiert diese detailliert. Auf Basis seiner Beurteilung erstellt er einen Maßnahmenplan zur Behebung der festgestellten Mängel.
Die Qualifikation zum Regalinspekteur erfolgt durch eine spezielle Ausbildung, die sowohl theoretische als auch praktische Inhalte umfasst. Nur mit dieser Befähigung dürfen die geforderten Prüfungen durchgeführt werden. Durch seine Expertise trägt der Regalinspekteur maßgeblich zur Vermeidung von Unfällen und zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bei.
Zu seinen Aufgaben gehören die Auswahl geeigneter Werkstoffe und Schweißverfahren, die Erstellung von Schweißanweisungen, die Überwachung der Schweißdurchführung sowie die Durchführung von Schweißnahtprüfungen. Er sorgt dafür, dass alle Arbeiten den geltenden Normen und Sicherheitsvorschriften entsprechen und dokumentiert alle relevanten Prozesse. Durch seine Expertise gewährleistet er die Qualität und Sicherheit der gefertigten Stahlkonstruktionen.
Die Qualifikation zum Schweißfachmann erfolgt nach internationalen Standards und ist in vielen Ländern anerkannt. Sie ist insbesondere für Unternehmen von Bedeutung, die nach DIN EN 1090 zertifiziert sind, da sie die Anforderungen an die Werkseigene Produktionskontrolle erfüllen müssen. Ein Schweißfachmann ist somit unverzichtbar für die erfolgreiche Umsetzung anspruchsvoller Stahlbauprojekte.
Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz:
Eine befähigte Person zur Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist eine speziell qualifizierte Fachkraft, die gemäß der DGUV Regel 112-198 und der DIN EN 365 für die regelmäßige Überprüfung dieser sicherheitsrelevanten Ausrüstungen verantwortlich ist.
Im Unternehmen übernimmt diese Person eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung der Betriebssicherheit von PSAgA, wie Auffanggurten, Verbindungsmitteln und Höhensicherungsgeräten. Sie prüft die Ausrüstungen mindestens einmal jährlich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und dokumentiert die Ergebnisse. Dabei berücksichtigt sie die Herstellerangaben, die Einsatzbedingungen sowie die betrieblichen Verhältnisse.
Die Qualifikation zur befähigten Person erfolgt durch eine spezielle Ausbildung gemäß DGUV Grundsatz 312-906. Nur mit dieser Befähigung dürfen die geforderten Prüfungen durchgeführt werden. Durch ihre Tätigkeit trägt die befähigte Person maßgeblich zur Vermeidung von Unfällen und zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bei.
Unternehmen, die PSAgA einsetzen, sind gesetzlich verpflichtet, diese regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen zu lassen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann zu erheblichen Sicherheitsrisiken und rechtlichen Konsequenzen führen.
Zu seinen Aufgaben gehören die Auswahl geeigneter Werkstoffe und Schweißverfahren, die Erstellung von Schweißanweisungen, die Überwachung der Schweißdurchführung sowie die Durchführung von Schweißnahtprüfungen. Er sorgt dafür, dass alle Arbeiten den geltenden Normen und Sicherheitsvorschriften entsprechen und dokumentiert alle relevanten Prozesse. Durch seine Expertise gewährleistet er die Qualität und Sicherheit der gefertigten Stahlkonstruktionen.
Die Qualifikation zum Schweißfachmann erfolgt nach internationalen Standards und ist in vielen Ländern anerkannt. Sie ist insbesondere für Unternehmen von Bedeutung, die nach DIN EN 1090 zertifiziert sind, da sie die Anforderungen an die Werkseigene Produktionskontrolle erfüllen müssen. Ein Schweißfachmann ist somit unverzichtbar für die erfolgreiche Umsetzung anspruchsvoller Stahlbauprojekte.
Prüfungen von Kranen:
Eine befähigte Person zur Prüfung von Kranen ist eine speziell qualifizierte Fachkraft, die gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und der DGUV Vorschrift 52 für die regelmäßige Prüfung von Krananlagen verantwortlich ist. Unternehmen übernimmt diese Person eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung der Betriebssicherheit von Krananlagen.
Zu ihren Aufgaben gehört die Durchführung von Vorabnahmen, wiederkehrenden Prüfungen sowie Prüfungen nach wesentlichen Änderungen an Krananlagen. Dabei überprüft sie die mechanischen, elektrischen und sicherheitstechnischen Komponenten der Krananlagen auf ihre Funktionsfähigkeit und Einhaltung der geltenden Normen und Vorschriften. Sie erstellt detaillierte Prüfprotokolle und dokumentiert die Ergebnisse gemäß den gesetzlichen Anforderungen.
Die Qualifikation zur befähigten Person erfolgt durch eine spezielle Ausbildung, die sowohl theoretische als auch praktische Inhalte umfasst. Nur mit dieser Befähigung dürfen die geforderten Prüfungen durchgeführt werden. Durch ihre Tätigkeit trägt die befähigte Person maßgeblich zur Vermeidung von Unfällen und zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bei.
Unternehmen, die Krananlagen betreiben, sind gesetzlich verpflichtet, diese regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen zu lassen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann zu erheblichen Sicherheitsrisiken und rechtlichen Konsequenzen führen.
Prüfung von Regalbediengeräten:
Eine befähigte Person zur Prüfung von Regalbediengeräten (RBG) ist eine speziell qualifizierte Fachkraft, die gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und der DIN EN 528 für die regelmäßige Prüfung dieser sicherheitsrelevanten Anlagen verantwortlich ist.
Im Unternehmen übernimmt diese Person eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung der Betriebssicherheit von Regalbediengeräten, die in automatisierten Hochregallagern eingesetzt werden. Sie prüft die mechanischen, elektrischen und sicherheitstechnischen Komponenten der RBG auf ihre Funktionsfähigkeit und Einhaltung der geltenden Normen und Vorschriften. Dabei werden insbesondere die Steuerungssysteme, Sicherheitsfunktionen wie Not-Halt, Türverriegelungen und Lichtschranken sowie die allgemeine Betriebssicherheit überprüft.
Die Qualifikation zur befähigten Person erfolgt durch eine spezielle Ausbildung, die sowohl theoretische als auch praktische Inhalte umfasst. Nur mit dieser Befähigung dürfen die geforderten Prüfungen durchgeführt werden. Durch ihre Tätigkeit trägt die befähigte Person maßgeblich zur Vermeidung von Unfällen und zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bei.
Unternehmen, die Regalbediengeräte betreiben, sind gesetzlich verpflichtet, diese regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen zu lassen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann zu erheblichen Sicherheitsrisiken und rechtlichen Konsequenzen führen.
Geprüfte Schweißer nach DIN EN ISO 9606-1:
Ein Schweißer, der nach DIN EN ISO 9606-1 geprüft ist, verfügt über eine international anerkannte Qualifikation für das Schmelzschweißen von Stahl. Diese Zertifizierung bescheinigt die fachliche Eignung, Schweißarbeiten in verschiedenen Verfahren wie Lichtbogenhandschweißen (111), Metall-Aktivgasschweißen (135) oder Wolfram-Inertgasschweißen (141) durchzuführen. Die Prüfung umfasst sowohl praktische Fertigkeiten als auch theoretisches Wissen, beispielsweise in Bezug auf UVV, Schweißzusätze, Nahtarten und Schweißpositionen.
In einem Stahlbauunternehmen ist ein nach ISO 9606-1 geprüfter Schweißer essenziell für die Herstellung von tragenden Stahlkonstruktionen, wie zum Beispiel Kranbahnen. Die Zertifizierung stellt sicher, dass die ausgeführten Schweißnähte den hohen Qualitätsanforderungen entsprechen und die strukturelle Integrität der Bauwerke gewährleistet ist. Zudem ist sie Voraussetzung für die Einhaltung von Normen wie DIN EN 1090, die für die CE-Kennzeichnung von Stahltragwerken erforderlich sind.
Die Gültigkeit der Schweißerprüfung beträgt in der Regel drei Jahre. Für eine Rezertifizierung ist eine regelmäßige Überwachung der Schweißleistungen durch die Schweißaufsicht erforderlich.
Wir als Unternehmen verfügen dabei über zahlreiche Schweißerprüfungen in verschiedenen Schweißverfahren und-positionen sowie Materialien und Materialstärken.
Zu seinen Aufgaben gehören die Auswahl geeigneter Werkstoffe und Schweißverfahren, die Erstellung von Schweißanweisungen, die Überwachung der Schweißdurchführung sowie die Durchführung von Schweißnahtprüfungen. Er sorgt dafür, dass alle Arbeiten den geltenden Normen und Sicherheitsvorschriften entsprechen und dokumentiert alle relevanten Prozesse. Durch seine Expertise gewährleistet er die Qualität und Sicherheit der gefertigten Stahlkonstruktionen.
Die Qualifikation zum Schweißfachmann erfolgt nach internationalen Standards und ist in vielen Ländern anerkannt. Sie ist insbesondere für Unternehmen von Bedeutung, die nach DIN EN 1090 zertifiziert sind, da sie die Anforderungen an die Werkseigene Produktionskontrolle erfüllen müssen. Ein Schweißfachmann ist somit unverzichtbar für die erfolgreiche Umsetzung anspruchsvoller Stahlbauprojekte.
Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln:
Anschlag- und Lastaufnahmemittel wie Ketten, Hebebänder, Seile, Haken, Ösen und Schäkel müssen regelmäßig auf ihre Tauglichkeit und Sicherheit geprüft werden – überall dort, wo Lasten gehoben oder transportiert werden.
Im Fokus der Prüfung stehen:
- der allgemeine Zustand
- der bestimmungsgemäße Zusammenbau
- die Sicherheitseinrichtungen
Die regelmäßige Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss dokumentiert werden.
Zerstörungsfreie Bauteil- und Schweißnahtprüfung durch Farbeindringverfahren (PT 1&2)
Die Farbeindringprüfung (PT) ist ein kosteneffizientes Verfahren zur Erkennung von Oberflächenrissen sowie zur Prüfung auf offene Poren im Grundwerkstoff und in Schweißnähten.
Dank unserer Qualifikation in den Stufen PT 1 und PT 2 garantieren wir einen hohen Qualitätsstandard bei der Bauteil- und Schweißnahtprüfung.
Zusätzlich bieten wir die Prüfung versagensrelevanter Schweißnähte als Dienstleistung an – beispielsweise an maschinen- und anlagenspezifischen Schwachstellen wie den Aufnahmen von Dornstaplern.
Unternehmensbezogene Zertifizierungen
Um unsere Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern und unser Leistungsportfolio der Nachfrage am Markt anzupassen, bilden wir uns alle zusammen stetig fort und erlangen neue Zertifizierungen als Unternehmen.
DIN EN 1090-2:2018 EXC3:
Zertifizierung nach DIN EN 1090 – Schweißtechnik im Stahl- und Metallbau
Die DIN EN 1090 regelt sämtliche Metallbauarbeiten im bauaufsichtlichen Bereich. Fachbetriebe dürfen entsprechende Leistungen nur dann anbieten und ausführen, wenn sie nach dieser Norm zertifiziert und durch eine anerkannte Stelle geprüft wurden.
Zu den Aufgaben eines zertifizierten Schweißfachbetriebs zählen u. a.:
- Konformitätsbewertungen und Produktprüfungen
- Einrichtung und Überwachung einer werkseigenen Produktionskontrolle (WPK)
- Produktüberwachung nach festgelegten Prüfplänen während der Fertigung
- Regelmäßige Schulungen und Schweißerprüfungen
- Erstellung einer Leistungsbeschreibung und CE-Kennzeichnung nach Fertigstellung
Die Anforderungen richten sich nach der jeweiligen Ausführungsklasse (EXC) gemäß DIN EN 1090-2. Diese wird durch ein Statikbüro in Abhängigkeit von Werkstoff, Schweißverfahren, Beanspruchung und Schadensfolgeklasse festgelegt.
Unser Betrieb ist nach DIN EN 1090-2 für die Ausführungsklassen EXC1, EXC2 und EXC3 zertifiziert – und qualifiziert für folgende Schweißverfahren:
- 111 – Lichtbogenhandschweißen
- 135 – Metall-Aktivgasschweißen (MAG)
- 141 – Wolfram-Inertgasschweißen (WIG)
Mit dieser Qualifikation erfüllen wir sämtliche Anforderungen für anspruchsvolle Schweißarbeiten im industriellen Stahlbau – zuverlässig, normkonform und dokumentiert.
Zertifizierung nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG):
Arbeiten an Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten dürfen nur Fachbetriebe nach WHG ausführen. Als zertifizierter Betrieb verfügen wir über die notwendige Qualifikation zum Errichten, Einbauen, Aufstellen, Instandsetzen und Instandhalten von Rückhalteeinrichtungen aus Stahlblech sowie oberirdischen Rohrleitungen aus Metall.
Dazu zählen insbesondere WHG-Wannen nach §19 WHG, wie:
- Industriewannen
- Bodenwannen
- Auffangwannen mit beliebigem Auffangvolumen
Die StawaR-Richtlinie regelt Anforderungen an Auffangwannen aus Stahl mit einem Volumen bis 1.000 Liter. Diese müssen:
- beständig gegenüber gelagerten Stoffen sein
- flüssigkeitsdicht und korrosionsgeschützt sein
- eine Mindestwandstärke von 3 mm (Stahl) bzw. 2 mm (Edelstahl) aufweisen
- über einen Schweißnachweis verfügen
- einen statischen Nachweis (hydrostatischer Druck) erfüllen
Zusätzlich gelten gesetzliche Vorgaben für das Auffangvolumen:
- In Wasserschutzgebieten: 100 % der Lagermenge
- In anderen Bereichen: 10 % oder das Volumen des größten Behälters
Wir fertigen für Sie die passende WHG-Auffangwanne, unabhängig von Material und Auffangvolumen.