Die DIN EN 1090 regelt sämtliche Metallbauarbeiten, die dem bauaufsichtlichen Bereich zuzuordnen sind. Entsprechende Arbeiten dürfen nur noch an solche Fachbetriebe vergeben und von diesen angenommen werden, die die Zertifizierung der DIN EN 1090 erfüllen und von einer anerkannten Stelle geprüft und zertifiziert sind.
Konkrete Aufgaben der zertifizierten Metallbaubetriebe sind u. a. die Konformitätsbewertung, Prüfung der Produkte, Einrichtung und Aufrechterhaltung einer werkseigenen Produktionskontrolle (WPK), Produktüberwachungen nach festgelegten Prüfplänen in der laufenden Produktion, Durchführung regelmäßiger Schulungen, Abnahme der SchweißerInnen-Prüfungen, Zertifizierung des Betriebes als Schweißfachbetrieb und der Konformität der WPK.
Nach Fertigstellung des Produkts ist der ausführende Betrieb verpflichtet, seine Konstruktion mit einer Leistungsbeschreibung und einer CE-Kennzeichnung zu versehen.
Die vom Fachbetrieb zu erfüllenden Anforderungen richten sich nach der Ausführungsklasse (EXC) der DIN EN 1090-2.
In Abhängigkeit von Werkstoff, Schweißverfahren, Schadensfolgeklasse, der Beanspruchung des Tragwerkes und anderen Kriterien wird in vier Ausführungsklassen von EXC 1 bis EXC 4 unterteilt. Die benötigte EXC-Klasse muss von einem Ingenieurbüro für Statik festgelegt werden.
Unser Betrieb ist in den Ausführungsklassen EXC 1 und 2 nach DIN EN 1090-2 zertifiziert für folgende Schweißprozesse:
Arbeiten an Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten dürfen nur Fachbetriebe im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ausführen. Als solcher besitzen wir die notwendige Qualifikation zum Errichten, Einbauen, Aufstellen sowie Instandsetzen und Instandhalten von Rückhalteeinrichtungen aus Stahlblech und von oberirdischen Rohrleitungen aus Metall, die in Verbindung mit WHG relevanten Anwendungen stehen. Dazu zählen insbesondere WHG Wannen nach §19 Wasserhaushaltsgesetz, wie Industriewannen, Bodenwannen, Auffangwannen jeglichen Auffangvolumens.
In der Richtlinie über Anforderungen an Auffangwannen aus Stahl mit einem Rauminhalt bis 1.000 Liter, kurz StawaR, ist geregelt, welche Normen eine Industriewanne erfüllen muss.
Sie lauten:
Darüber hinaus existieren gesetzliche Vorschriften bezüglich des Auffangvolumens. Flüssigkeiten, die in einem Wasserschutzgebiet gelagert werden, müssen 100 % der Lagermenge auffangen können. Unter anderen Rahmenbedingungen können auch 10 % ausreichend sein.
Unser Team stellt für Sie die idealen Wannen her – ganz gleich, welches Material und welches Auffangvolumen Sie benötigen. Sprechen Sie uns gerne an, denn Ihr und der Schutz unserer Umwelt liegen uns sehr am Herzen.
Wo immer Lasten gehoben oder zum Transport bewegt werden, kommen entsprechende Mittel ins Spiel. Sämtliche Anschlagmittel, wie Ketten, Hebebänder, Seile, Haken, Ösen und Schäkel müssen in regelmäßigen Abständen auf Tauglichkeit geprüft werden. Im Vordergrund der Prüfung steht der Zustand, der bestimmungsgemäße Zusammenbau und die Sicherheitseinrichtungen. Zudem muss die Prüfung dokumentiert werden.
Die Farbeindringprüfung ist eine kostengünstige Methode zur Detektion Oberflächenrissen und zur Oberfläche offenen Poren in Grundwerkstoff und Schweißnaht. Durch unsere Qualifikation der Eindringprüfung in den Stufen 1 und 2 können wir Ihnen einen hohen Qualitätsstandard der hergestellten Konstruktionen sicherstellen. Darüber hinaus prüfen wir als Dienstleistung Schweißnähte an versagensrelevanten Schwachstellen an Maschinen- und Anlagen in Ihrem Unternehmen, wie z.B. die Aufnahme von Dornstaplern.
Metall wird mit unseren Verarbeitungsmöglichkeiten vielfältig!
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